ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen „Online Schweiz“ der Jochen Schweizer GmbH, Mühldorfstraße 8, D 81671 München, Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend „Jochen Schweizer“ genannt)
|
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen |
(1) Jochen Schweizer bietet Erlebnisgeschenke (Erlebnis-Gutscheine, Wahlgutscheine, Erlebnis-Karten und Wertgutscheine) sowie Erlebnis-Tickets für die Inanspruchnahme von Erlebnisleistungen (nachfolgend „Erlebnisse“ genannt) Dritter (nachfolgend „Erlebnispartner“ genannt sowie weitere Jochen Schweizer-Produkte (z.B. Bücher, Geschenkverpackungen) oder Dienstleistungen an. Jochen Schweizer vermittelt die Leistungen der Erlebnispartner. (2) Diese Website (www.jochen-schweizer.ch) wird von Jochen Schweizer betrieben. Erwerben Sie Erlebnisgeschenke und/oder weitere Jochen Schweizer-Produkte auf dieser Website oder nehmen dort Vermittlungs(dienst)leistungen von Jochen Schweizer in Anspruch, finden hierauf die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) von Jochen Schweizer Anwendung. (3) Bitte beachten Sie, dass für den Kauf von Erlebnis-Tickets (§ 2 Absatz 2) ausschließlich die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Erlebnis-Ticket“ Anwendung finden. (4) Für den Kauf bestimmter Wahlgutscheine (§ 2 Absatz 4) in Form von Erlebnis-Boxen oder Erlebnis-Wahlgutscheinen können zudem Besondere Bedingungen zur Anwendung kommen. |
§ 2 Produkte von Jochen Schweizer |
(1) Produkte von Jochen Schweizer sind Erlebnisgeschenke (Erlebnis-Gutscheine, Wahlgutscheine, Erlebnis-Karten, Wertgutscheine), Erlebnis-Tickets sowie die weiteren Jochen Schweizer-Produkte. (2) Das Erlebnis-Ticket ist ein für ein bestimmtes Erlebnis zu einem spezifischen Termin lautendes Ticket. Ausschließlich der Inhaber des Erlebnis-Tickets ist berechtigt, dieses Erlebnis zu dem beim Kauf ausgewählten spezifischen Termin in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass für den Kauf von Erlebnis-Tickets ausschließlich die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Erlebnis-Ticket“ Anwendung finden. (3) Der Erlebnis-Gutschein ist ein für ein bestimmtes Erlebnis ausgestellter Gutschein, der den Inhaber berechtigt, dieses Erlebnis bei einem der verfügbaren Erlebnispartner in Anspruch zu nehmen. Der Erlebnis-Gutschein ist auch als Erlebnis-Karte (§ 2 Absatz 6) erhältlich (4) Der Wahlgutschein ist ein Erlebnis-Gutschein für eine themenbezogene, abschließende Auswahl von hierfür festgelegten Erlebnissen. Der Wahlgutschein ist als Erlebnis-Box, als Erlebnis-Wahlgutschein und im kleineren Format als Erlebnis-Karte (§ 2 Absatz 6) erhältlich. Der Inhaber eines Wahlgutscheins ist berechtigt, eines der in dem jeweiligen Erlebnisprodukt enthaltenen Erlebnisse bei einem der verfügbaren Erlebnispartner in Anspruch zu nehmen. Sofern dem Wahlgutschein zusätzlich Wertgutscheine beigefügt sind, ist der Inhaber berechtigt, bei dem von ihm ausgewählten Erlebnispartner Verpflegungsleistungen und/oder sonstige Dienstleistungen im Nennbetrag des Wertgutscheins in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass für einzelne Wahlgutscheine Besondere Bedingungen zur Anwendung kommen. (5) Der Wertgutschein ist ein auf einen Nennwert in Schweizer Franken („CHF“) lautender Gutschein, der den Inhaber berechtigt, diesen Wertgutschein zum Kauf von Erlebnis-Tickets, Erlebnis-Gutscheinen, Wahlgutscheinen, Erlebnis-Karten sowie weiteren Jochen Schweizer-Produkten (§ 2 Absatz 1), unter Ausschluss von Wertgutscheinen, in den Jochen Schweizer Shops, telefonisch bei Jochen Schweizer oder auf dieser Website als Zahlungsmittel einzusetzen. Der Wertgutschein ist auch in der Form einer wieder aufladbaren Geschenk-Karte (§ 2 Absatz 5a) erhältlich. Der Kauf von Wertgutscheinen (auch in Form der Geschenk-Karte) mit dem Guthaben anderer Wertgutscheine (also auch in Form der Geschenk-Karte) ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist der Kauf und/oder die Aufladung von Wertgutscheinen in Form der Geschenk-Karte mit dem Guthaben anderer Geschenk-Karten und/oder mit anderen Wertgutscheinen. (5a) Die Geschenk-Karte ist ein wieder aufladbarer Wertgutschein (§ 2 Absatz 5) im kleineren Format. Sie können die Geschenk-Karte bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,- CHF aufladen. Eine Aufladung bis zum Höchstbetrag von 2.000,- CHF ist ein Mal im Kalendermonat und maximal fünf Mal in einem Jahr (bezogen auf das Datum des Kaufs der Geschenk-Karte), also bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 10.000,- CHF möglich. Das jeweils auf der Geschenk-Karte enthaltene Guthaben wird nicht verzinst. Eine Barauszahlung des Guthabens ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, sofern ein Kauf von Erlebnisgeschenken und/oder Jochen Schweizer-Produkten, bei dem Sie eine Geschenk-Karte als Zahlungsmittel eingesetzt haben, rückabgewickelt wird. Der Kauf von Wertgutscheinen und/oder der Kauf und/oder die Aufladung von Wertgutscheinen als Geschenk-Karte mit dem Guthaben anderer Geschenk-Karten und/oder mit anderen Wertgutscheinen ist ausgeschlossen. Die Aufladung der Geschenk-Karte hat auf den Verfall (§ 4 Absatz 10) Ihrer Ansprüche aus bereits vorhandenem Guthaben keine Auswirkung. Die unter § 2 Absatz 5 getroffenen Regelungen finden im Übrigen auch auf den Wertgutschein in Form der Geschenk-Karte Anwendung. Die Erlebnis-Karte ist ein handliches Erlebnisgeschenk im kleineren Format. Die Erlebnis-Karte ist als Erlebnis-Gutschein (§ 2 Absatz 3) und als Wahlgutschein (§ 2 Absatz 4) erhältlich. Für die Erlebnis-Karte finden jeweils die Regelungen dieser AGB zu Erlebnis-Gutscheinen (§ 2 Absatz 3) bzw. Wahlgutscheinen (§ 2 Absatz 4) Anwendung. (7) Weitere Jochen Schweizer-Produkte sind die auf dieser Website angebotenen sonstigen Waren (z.B. Bücher, Geschenkverpackungen) oder weitere Dienstleistungen. |
§ 3 Leistungsbeschreibung, Vertragsschluss |
(1) Jochen Schweizer trifft aus einer Vielzahl von Erlebnissen verschiedenster Anbieter eine Auswahl und präsentiert diese in den Erlebnisbeschreibungen auf dieser Website. Die Leistung von Jochen Schweizer besteht in dem Verkauf von Erlebnisgeschenken und weiteren Jochen Schweizer-Produkten sowie der Vermittlung von Erlebnissen und der Erbringung von weiteren Vermittlungs(dienst)leistungen. (2) Die Durchführung der Erlebnisse obliegt alleine den Erlebnispartnern (als Veranstalter), die Jochen Schweizer sorgfältig auswählt. Der Vertrag über die Inanspruchnahme des jeweiligen Erlebnisses kommt unmittelbar zwischen dem Teilnehmer am Erlebnis und dem jeweiligen Erlebnispartner zustande. Die Erfüllung der vermittelten Erlebnisleistung als solche ist keine Leistungspflicht von Jochen Schweizer. Jochen Schweizer ist also Vermittlerin zwischen Ihnen und dem jeweiligen Erlebnispartner. Jochen Schweizer hat daher auch keinen Einfluss auf die Bedingungen für die Inanspruchnahme und Durchführung der vermittelten Erlebnisse. Für die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Erlebnispartner finden ausschließlich die AGB des jeweiligen Erlebnispartners Anwendung. (3) Die Präsentationen unserer Erlebnisgeschenke, und/oder weiterer Jochen Schweizer-Produkte und/oder Dienstleistungen in unserem Web-Shop ist jeweils kein auf den Abschluss eines Vertrages mit Ihnen gerichtetes, verbindliches Angebot. Der Vertrag über den Kauf eines Erlebnisgeschenks oder eines weiteren Jochen Schweizer-Produkts kommt dadurch zustande, dass Sie beim Bestellvorgang in unserem Web-Shop zunächst ein bestimmtes Erlebnisgeschenk oder mehrere Erlebnisgeschenke in den Warenkorb einlegen die Versandart und Zahlungsart auswählen, ihre personenbezogenen Daten eingeben, diese AGB akzeptieren und uns Ihre Bestellung dann durch Betätigung des Buttons „Jetzt Kaufen“ online übermitteln. Hierdurch geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Vor Übermittlung Ihrer Bestellung stehen Ihnen auf www.jochen-schweizer.ch angemessene technische Mittel zur Verfügung, mit denen etwaige Eingabefehler erkannt und korrigiert werden können. Nach Abgabe der Bestellung und somit des Angebots erhalten Sie (im Annahmefall) eine Bestellbestätigung. Mit dieser Bestellbestätigung kommt der Vertrag mit uns zustande. Der Vertrag kann alternativ auch per E-Mail oder am Telefon geschlossen werden. (4) Nach dem Erwerb eines Erlebnisgeschenks ist der Inhaber berechtigt, das (ausgewählte) Erlebnis in Anspruch zu nehmen, indem er sich einen der zur Verfügung stehenden Veranstaltungsorte für das jeweilige Erlebnis (soweit für das Erlebnis mehrere Orte zur Inanspruchnahme verfügbar sind) sowie einen Erlebnispartner auswählt und mit dem ausgewählten Erlebnispartner einen Termin zur Durchführung vereinbart. Hierzu werden beim Einlöseprozess des Gutscheins die Kontaktdaten zum jeweiligen Erlebnispartner oder zu einem Untervermittler vermittelt, bei dem die Buchung des Erlebnisses vorgenommen werden kann. (5) Für die Inanspruchnahme der Erlebnisse kommen die AGB der Erlebnispartner zur Anwendung. Wichtige Inhalte daraus (z. B. Ausschlusskriterien, Mindestteilnehmerzahl, Termine, Orte) finden Sie auch in den Erlebnisbeschreibungen auf unserer Website. (6) Die Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird von Jochen Schweizer gespeichert. |
§ 4 Einlösung und Umtausch von Erlebnisgeschenken |
(1) Erlebnisgeschenke berechtigen den Inhaber, zu den geltenden Bedingungen (z. B. für die körperliche Eignung) und den AGB des jeweiligen Erlebnispartners, das entsprechende Erlebnis bei einem der zur Verfügung stehenden Erlebnispartner in Anspruch zu nehmen. (2) Für Erlebnisgeschenke, die dem Gutscheininhaber eine Auswahl von mehreren Erlebnissen und/oder Erlebnisorten ermöglichen (z. B. Wahlgutschein als Erlebnis-Box oder Erlebnis-Wahlgutschein), besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme eines bestimmten Erlebnisses oder eines Erlebnisses an einem bestimmten Ort, sofern und soweit für den Inhaber noch eine angemessene Wahlmöglichkeit besteht. (3) Soweit nicht ausdrücklich geregelt, ist die Anreise zum Erlebnisort und/oder etwaige Beherbergungsleistungen nicht enthalten. Die Kosten hierfür sind von Ihnen selbst zu tragen. (4) Bitte beachten Sie, dass die Buchung bestimmter Erlebnisse bei unseren Erlebnispartnern, insbesondere an Wochenenden und in Ferienzeiten, eine entsprechende Vorlaufzeit erfordern kann. Bitte informieren Sie sich daher stets rechtzeitig bei uns oder unseren Erlebnispartnern über die Verfügbarkeit Ihres Wunschtermins. Die verbindliche Buchung des Erlebnisses erfolgt mit Zugang der Buchungsbestätigung. Wir empfehlen Ihnen daher, keine Reise- und Unterkunftsbuchungen vorzunehmen, solange Sie keine verbindliche Bestätigung der Buchung durch den Erlebnispartner erhalten haben. Bitte bringen Sie zu Ihrem Erlebnis unbedingt die Buchungsbestätigung mit. (5) Der Erlebnispartner ist rechtzeitig über etwaige Terminverschiebungen zu unterrichten. Bitte beachten Sie, dass die Erlebnispartner im Falle von Terminverschiebungen oder kurzfristigen Absagen Gebühren erheben können. Wir empfehlen Ihnen daher, sich hierüber im Vorfeld beim Erlebnispartner zu informieren. Werden solche Gebühren fällig, sind diese direkt an den Erlebnispartner zu entrichten. (6) Erscheinen Sie zu einem gebuchten Termin nicht und haben Sie diesen auch nicht gemäß den Bedingungen des Erlebnispartners rechtzeitig abgesagt, verfällt der für die Inanspruchnahme dieses Erlebnisses eingesetzte Gutschein und der sich hieraus ergebende Leistungsanspruch ersatzlos. (7) Der Wertgutschein berechtigt Sie, diesen in Höhe des Nennwerts für den Kauf von Erlebnis-Gutscheinen, Erlebnis-Tickets, Wahlgutscheinen, Erlebnis-Karten oder weiteren Jochen Schweizer-Produkten, nicht aber von Wertgutscheinen und/oder die Aufladung von Wertgutscheinen, als Zahlungsmittel in den Jochen Schweizer Shops, telefonisch bei Jochen Schweizer oder auf dieser Website einzusetzen. (8) Inhaber eines Erlebnis-Gutscheins (§ 2 Absatz 3) profitieren von der Jochen Schweizer Erlebnis-Garantie („Erlebnis-Garantie“). Jochen Schweizer garantiert, dass der Inhaber bei Einlösung des Erlebnis-Gutscheins entweder unter mindestens einem weiteren Erlebnisort oder unter mindestens einem Alternativerlebnis auswählen kann Die Auswahl des weiteren Erlebnisorts und/oder des Alternativerlebnisses nimmt Jochen Schweizer in billigem Ermessen vor. Der Kaufpreis für das angebotene Alternativerlebnis ist in keinem Fall niedriger als der Kaufpreis des ursprünglich erworbenen Erlebnis-Gutscheins. Die Erlebnis-Garantie wird während der Einlösefrist des Erlebnis-Gutscheins (§ 4 Absatz 10) begeben. Die Erlebnis-Garantie gilt für nahezu alle Erlebnis-Gutscheine. Etwaige gesetzliche Rechte werden durch die Erlebnis-Garantie nicht eingeschränkt. Die unter den §§ 15, 16 und 18 dieser AGB getroffenen Regelungen bleiben ebenfalls unberührt. (9) Ist der Preis des mit einem Wertgutschein zu erwerbenden Jochen Schweizer Produkts geringer als der Nennbetrag des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins, verbleibt Ihnen der Differenzbetrag als Guthaben. Dieses Guthaben kann zum Kauf weiterer Jochen Schweizer-Produkte eingesetzt werden. Eine Barauszahlung des Differenzbetrages ist ausgeschlossen und es verbleibt bei der Einlösefrist (§ 4 Absatz 10) des als Zahlungsmittel eingesetzten Wertgutscheins. Ist der Preis des zu erwerbenden Jochen Schweizer Produkts höher als der Nennbetrag des Wertgutscheins, ist der Differenzbetrag von Ihnen zu begleichen. (10) Erlebnisgeschenke können innerhalb einer Frist von zehn Jahren eingelöst und das Erlebnis kann bis zum Ablauf dieser Frist in Anspruch genommen werden (Einlösefrist). Diese Einlösefrist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem das Erlebnisgeschenk gekauft wurde. Nach Ablauf der Einlösefrist ist ihr Anspruch verfallen. Bitte beachten Sie, dass für Rabatte, Rabattaktionen und Promotiongutscheine (§ 5) hiervon abweichende Einlösefristen gelten, die sie dem jeweiligen Dokument entnehmen können (§ 5 Absatz 2). (11) Bitte beachten Sie, dass Jochen Schweizer und die Erlebnispartner Erlebnisgeschenke nur einlösen, wenn die bei Einlösung übermittelte Buchungsbestätigung vorgelegt wird. Dies geschieht zu Ihrer und unserer Sicherheit. (12) Ein Erlebnis-Gutschein, ein Wahlgutschein (als Erlebnis-Box oder Erlebnis-Wahlgutschein) oder eine Erlebnis-Karte (als Erlebnis-Gutschein oder Erlebnis-Wahlgutschein) kann nach Zahlung einer Bearbeitungspauschale in Höhe von CHF 20,00 (zzgl. Versandkosten gemäß § 6 Absatz 2) in einen Gutschein für ein anderes Erlebnis oder in einen Wahlgutschein (in Form einer Erlebnis-Box oder eines Erlebnis-Wahlgutscheins) oder in eine Erlebnis-Karte (als Erlebnis-Gutschein oder Erlebnis-Wahlgutschein) umgetauscht werden, solange der Inhaber des Gutscheins noch keine Buchung bei einem Erlebnispartner vorgenommen hat. Sollte das andere Erlebnis teurer sein als das ursprüngliche Erlebnis, ist der entsprechende Differenzbetrag zusätzlich zur Bearbeitungspauschale an Jochen Schweizer zu zahlen. Sollte das neue Erlebnis günstiger sein als das ursprüngliche Erlebnis, erhalten Sie einen Wertgutschein über den Differenzbetrag. Eine Barauszahlung des Differenzbetrages ist ausgeschlossen und es verbleibt bei der Einlösefrist (§ 4 Absatz 10) des für den Umtausch eingesetzten Gutscheins. (13) Werden unter Einsatz von Rabatt-Codes (§ 5 Absatz 1) erworbene Erlebnisgeschenke umgetauscht, wird nur der gezahlte, rabattierte Kaufpreis berücksichtigt. Die unter den §§ 15, 16 und 18 dieser AGB getroffenen Regelungen bleiben hiervon jedoch unberührt. (14) Die Einlösefrist (§ 4 Absatz 10) von umgetauschten Gutscheinen bleibt identisch mit derjenigen des ursprünglich erworbenen Gutscheins. |
§ 5 Rabatte, Rabattaktionen und Promotiongutscheine |
(1) (1) Rabattaktionen ermöglichen den Kauf von einzelnen Produkten zu niedrigeren Preisen. Hierzu kann Jochen Schweizer z.B. Rabatt-Codes, Vorteils-Codes oder Rabatt-Gutscheine (nachfolgend „Rabatt-Codes“ genannt) ausgeben. Der Missbrauch von Rabattaktionen oder Rabatt-Codes z.B. für eine Stückelung der Rabattaktionen ist ausgeschlossen. Mehrere Rabatt-Codes dürfen nicht dazu verwendet werden, mehrere niedrigpreisige Erlebnisgeschenke zu kaufen, um diese anschließend in ein höherpreisiges Erlebnisgeschenk umzutauschen. Jochen Schweizer ist berechtigt, solche missbräuchlichen Umtauschanliegen abzulehnen. (2) Rabatt-Codes haben eine begrenzte Gültigkeit und einen Mindestbestellwert, der sich aus dem jeweiligen Rabatt-Code oder den Rabattbedingungen ergibt. (3) Rabatt-Codes sind nicht mit anderen Rabatt-Aktionen kombinierbar. Aktionspreise (Streichpreise) gelten als Rabatt-Aktion. Eine Anrechnung von Rabatt-Codes bei einem Erlebnis-Umtausch, eine Barauszahlung oder die Umwandlung von Rabatt-Codes in einen Wertgutschein ist nicht möglich. Pro Kauf ist nur ein Rabatt-Code einlösbar. (4) Promotiongutscheine sind Erlebnisgeschenke, die zu Werbezwecken unentgeltlich oder im Zusammenhang mit Werbeaktionen zu einem stark reduzierten Preis in den Verkehr gebracht werden. (5) Promotiongutscheine können nicht umgetauscht werden. Die unter den §§ 15, 16 und 18 dieser AGB getroffenen Regelungen bleiben hiervon jedoch unberührt. |
§ 6 Preise |
(1) Der angegebene Preis für Jochen Schweizer-Produkte ist bindend. Alle angegebenen Preise sind Endpreise. (2) Bitte beachten Sie, dass Jochen Schweizer für den Versand und die Verpackung von Erlebnisgeschenken, Gutschein-Verpackungen oder weiteren Jochen Schweizer-Produkten eine Versandkostenpauschale berechnet. Für besondere Versandformen, wie z. B. per Express, fallen - neben der Versandkostenpauschale - weitere Kosten an. |
§ 7 Übertragbarkeit von Gutscheinen |
(1) Die Erlebnisgeschenke (§ 2 Absatz 1) sind frei übertragbar und können vom jeweiligen Inhaber eingelöst werden, sofern er die (Mindest-) Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Erlebnisses (§ 10 Absatz 1) erfüllt. (2) Bei Übertragung eines Erlebnisgeschenks sind Sie verpflichtet, auf die Regelungen dieser AGB hinzuweisen. (3) Sie sind dafür verantwortlich, dass die Person, die das jeweilige Erlebnis in Anspruch nimmt, die (Mindest-) Voraussetzungen (§ 10 Absatz 1) hierfür erfüllt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist für den Fall einer Nichterfüllung der (Mindest-) Voraussetzungen ausgeschlossen. |
§ 8 Rechtsfolgen bei Verlust/Missbrauchsgefahr von Erlebnisgeschenken und Warengutscheinen sowie Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs bei Kauf von Wahlgutscheinen, Erlebnis-Gutscheinen, Wertgutscheinen, Erlebnis-Tickets von anderen Dritten |
(1) Bei Verlust, vermutetem Verlust, Diebstahl oder Missbrauchsgefahr eines Erlebnisgeschenks oder Warengutscheins sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich Jochen Schweizer mitzuteilen, um die Sperrung der auf dem Gutschein befindlichen Daten zu veranlassen. Für die unrechtmäßige Einlösung eines Erlebnisgeschenks oder Warengutscheins ohne vorherige Verlustmeldung übernimmt Jochen Schweizer keine Haftung. Bitte wenden Sie sich in Verlustfällen unverzüglich an die Jochen Schweizer Kundenbetreuung unter "Kontakt" (2) Jochen Schweizer Erlebnis-Gutscheine, Wahlgutscheine, Erlebnis-Karten, Wertgutscheine, Warengutscheine oder Erlebnis-Tickets sind nur einlösbar, wenn Sie im Web-Shop von Jochen Schweizer, einem der Jochen Schweizer Shops oder einem der offiziellen Jochen Schweizer Handelspartner erworben und bezahlt wurden. Werden Jochen Schweizer Erlebnis-Gutscheine, Wahlgutscheine, Erlebnis-Karten, Wertgutscheine, Warengutscheine oder Erlebnis-Tickets von anderen Dritten erworben, trägt der Inhaber das Risiko der Nichteinlösbarkeit. Ein gutgläubiger Erwerb der Erlebnis-Geschenke und/oder Erlebnis-Tickets ist ausgeschlossen. |
§ 9 Beschreibungen von Erlebnissen und Jochen Schweizer Produkten |
(1) Jochen Schweizer ist ständig bemüht, die von ihr präsentierten Erlebnisse korrekt und möglichst genau zu beschreiben. Die Inhalte der Erlebnisbeschreibungen sowie die Abläufe eines Erlebnisses können jedoch Änderungen unterliegen. Jochen Schweizer bemüht sich um eine fortlaufende Aktualisierung der Erlebnisbeschreibungen auf dieser Website. (2) Die Erlebnisbeschreibungen auf dieser Website sowie die verwendeten Fotografien und Abbildungen zu den Erlebnissen sind beispielhaft und dienen der allgemeinen Beschreibung. Die Fotos und/oder Abbildungen von z. B. Aktionen, Situationen, Personen, Fahrzeugen, Orten u.a., sind unverbindlich und können variieren. Die Erlebnisbeschreibungen und Erlebnisbebilderungen können mitunter in ihrer tatsächlichen Ausführung, in Farbgebung und Gestaltung von der Bilddarstellung abweichen, bleiben in ihrem Wert jedoch identisch. (3) Die Angaben hinsichtlich der Dauer der angebotenen Erlebnisse dienen lediglich als Anhaltspunkt und sind unverbindlich. Die Erlebnisse können eventuell gemäß den Angaben in der jeweiligen Erlebnisbeschreibung in Gruppen, zusammen mit anderen Teilnehmern, stattfinden. Wartezeiten bei der Inanspruchnahme der Erlebnisse können nicht ausgeschlossen werden. |
§ 10 Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Erlebnis |
(1) Die Teilnahme an bestimmten Erlebnissen setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus (z.B. Größe, Alter, Gesundheitszustand, Gewicht, Fahrerlaubnis). Diese (Mindest-) Voraussetzungen für Ihr Erlebnis können Sie den Erlebnisbeschreibungen auf dieser Website entnehmen. (2) Viele Erlebnisse finden unter freiem Himmel statt und unterliegen Witterungseinflüssen. Wenn die Teilnahme an einem Erlebnis von bestimmten Witterungsbedingungen abhängig ist, informieren wir Sie darüber in den Erlebnisbeschreibungen. Es kann erforderlich sein, die Witterungsverhältnisse kurz vor oder am Tag der Teilnahme beim Erlebnispartner abzufragen. Diese Informationen sind von Ihnen direkt beim Erlebnispartner einzuholen. Sollte das Erlebnis aufgrund der Witterungsverhältnisse nicht durchführbar sein, können Sie den Termin zur Inanspruchnahme des Erlebnisses direkt beim Erlebnispartner umbuchen. Jochen Schweizer kommt in Fällen von vom Erlebnispartner nicht zu vertretenden Terminverschiebungen nicht für Aufwendungen oder Schäden auf, die Ihnen im Zusammenhang mit der versuchten oder erneuten Inanspruchnahme des Erlebnisses entstanden sind (z. B. Reisekosten, Unterkunft, Begleitungen, Urlaub, etc.). |
§ 11 Zahlung, Lieferung, Eigentumsvorbehalt |
(1) (1) Für die Zahlung Ihrer bestellten Jochen Schweizer Produkte stellen wir Ihnen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Online-Datenübertragung erfolgt SSL-verschlüsselt. Der Versand von Erlebnisgeschenken und Jochen Schweizer Produkten erfolgt nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises. (2) Bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen dürfen Sie Erlebnis-Gutscheine, Erlebnis-Boxen und Wertgutscheine sowie Erlebnis-Tickets nicht verwenden und/oder darüber verfügen. Jochen Schweizer Merchandising-Produkte verbleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung im Eigentum von Jochen Schweizer. Darüberhinausgehende Rechte von Jochen Schweizer bleiben unberührt. (3) Die Auslieferung der bestellten Jochen Schweizer Produkte an die zuvor von Ihnen angegebene Adresse erfolgt über einen Versanddienstleister. |
§ 12 Körperliche Behinderungen |
Jochen Schweizer begrüßt die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an den angebotenen Erlebnissen, weist jedoch darauf hin, dass eine Teilnahme in diesem Fall möglicherweise beschwerlich oder unmöglich sein kann. Wir bitten Sie daher, uns vor dem Kauf über bestehende Behinderungen zu informieren. In Zusammenarbeit mit dem Erlebnispartner werden wir uns dann bemühen, individuelle Lösungen für Sie zu finden. |
§ 13 Verfügbarkeit |
Die Teilnahme an den Erlebnissen hängt von deren Verfügbarkeit ab. Informationen zur generellen Verfügbarkeit (z. B. Ort/Region, Saison, Wochenende, Tag, Tageszeiten) können Sie den einzelnen Erlebnisbeschreibungen auf unserer Website und bei Einlösung Ihres Erlebnisgeschenks entnehmen. Die für Ihr Erlebnis verfügbaren Termine erfragen Sie bitte direkt beim jeweiligen Jochen Schweizer Erlebnispartner oder Untervermittler. Zudem können Sie auf unserer Website für ausgewählte Erlebnisse einen der Terminvorschläge unseres jeweiligen Erlebnispartners für die Inanspruchnahme Buchung) Ihres jeweiligen Erlebnisses beim Erlebnispartner annehmen. |
§ 14 Leistungsänderungen |
(1) Inhaltliche Abweichungen und Änderungen zu einzelnen Erlebnissen nach Kauf eines Erlebnisgeschenks erfolgen nur bei Notwendigkeit, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt oder die Wirkung des gebuchten Erlebnisses nicht erheblich beeinträchtigen. Jochen Schweizer wird sich nach besten Kräften bemühen, Sie nach Kenntniserlangung über erhebliche Änderungen Ihres gebuchten Erlebnisses zeitnah zu informieren. (2) Im Falle der erheblichen Änderung von wesentlichen Inhalten eines gebuchten Erlebnisses sind Sie berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder ein anderes gleichwertiges Erlebnis aus dem Angebot von Jochen Schweizer auszuwählen, sofern Jochen Schweizer ein solches Ersatzerlebnis anbieten kann. |
§ 15 Ausfall von Erlebnissen |
(1) Bei Erlebnissen, bei denen z.B. bestimmte Fahrzeuge, bestimmte technische Einrichtungen und Techniken oder bestimmte Personen inhaltlich beschrieben wurden und diese am Tag der Teilnahme für das Erlebnis nicht zur Verfügung stehen, behalten sich Jochen Schweizer und die Erlebnispartner das Recht vor, nach Möglichkeit entsprechenden, gleichwertigen Ersatz zu stellen oder - sollte dies nicht möglich sein - den Termin auch kurzfristig abzusagen bzw. zu verschieben. Der Gutschein behält in diesem Fall seine Gültigkeit. Sollte der Termin für Ihr Erlebnis kurzfristig verschoben werden müssen, nehmen Sie die Umbuchung bitte direkt beim Erlebnispartner vor. (2) Weitergehende Ansprüche gegen Jochen Schweizer z.B. Schadensersatzansprüche (Fahrtkosten, Übernachtung, etc.) sind für den Fall der Stellung gleichwertigen Ersatzes oder der Absage des Erlebnisses jedoch ausgeschlossen. |
§ 16 Haftung von Jochen Schweizer |
Die Haftung von Jochen Schweizer für alle Arten von Schäden, seien dies direkte (unmittelbare) oder indirekte (mittelbare oder Folgeschäden) wird, unabhängig vom Grund, der zum Schaden geführt hat, soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Ebenso wird, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung aus Delikt wegbedungen. |
§ 17 Ausschluss des gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkaufs von Jochen Schweizer Produkten |
(1) Jeder gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der erworbenen Produkte sowie von Rabatt-Codes von Jochen Schweizer ist untersagt, es sei denn, Sie treffen mit Jochen Schweizer hiervon eine abweichende schriftliche Vereinbarung. (2) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das vorgenannte Verbot des gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkaufs, verpflichten Sie sich zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an Jochen Schweizer, deren Höhe von Jochen Schweizer nach billigem Ermessen bestimmt wird und im Streitfall durch das zuständige Gericht überprüft werden kann. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt Jochen Schweizer - unter Anrechnung der Vertragsstrafe - vorbehalten. |
§ 18 Rücktritt durch Jochen Schweizer |
(1) Bis zur Buchung eines Erlebnisses durch den Gutschein-Inhaber beim Erlebnispartner ist Jochen Schweizer berechtigt, aus wichtigem Grund von dem Vertrag über den Kauf eines Erlebnisgeschenks zurückzutreten. Ein wichtiger Grund ist insbesondere, wenn (i) der Erlebnispartner zwischenzeitlich nicht mehr mit Jochen Schweizer kooperiert oder seinen Geschäftsbetrieb eingestellt hat, (ii) dem Erlebnispartner die Durchführung des Erlebnisses wirtschaftlich nicht zumutbar ist oder (iii) ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Tritt insbesondere einer dieser Fälle ein, informiert Jochen Schweizer Sie unverzüglich. (2) Beim Rücktritt vom Vertrag aus wichtigem Grund durch Jochen Schweizer erhalten Sie den gezahlten Kaufpreis umgehend zurück. Sie haben auch wahlweise das Recht, ein gleichwertiges Erlebnis aus dem Angebot von Jochen Schweizer zu buchen. (3) (3) Weitergehende Ansprüche gegen Jochen Schweizer, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz (z. B. Reisekosten, Übernachtung), sind ausgeschlossen. |
§ 19 Form von Erklärungen |
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die Sie Jochen Schweizer gegenüber abgeben, bedürfen der Schriftform. |
§ 20 Datenschutz |
Personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis mit Ihnen und/oder dem Inhaber des Gutscheins einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern sowie personenbezogene Daten zur Bereitstellung und Erbringung unserer Leistungen verarbeiten wir selbstverständlich nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder wenn Sie hierzu gesondert eingewilligt haben. Weitere Informationen sind in unseren Datenschutzhinweisen enthalten, die Sie unter "Datenschutz" abrufen können. |
§ 21 Änderung dieser AGB |
(1) Jochen Schweizer behält sich das Recht vor, diese AGB zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses zu ändern. Sollte Sie eine solche Änderung bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses schlechter stellen, ist diese Änderung nur wirksam, sofern sie aufgrund technischer oder rechtlicher Veränderungen, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht sicher vorhersehbar waren, erforderlich ist, die Jochen Schweizer nicht veranlasst hat und auf die Jochen Schweizer keinen Einfluss hat. (2) Für Änderungen wesentlicher Regelungen dieser AGB nach Vertragsschluss, insbesondere solcher über Art und Umfang der Leistungen, ist Ihre Zustimmung erforderlich. Solche Änderungen sind nur zulässig, wenn sie unter Abwägung Ihrer und unserer Interessen für Sie zumutbar sind, aufgrund technischer oder kalkulatorischer Veränderungen der Marktverhältnisse nach Vertragsschluss oder dadurch erforderlich geworden sind, dass Dritte (z.B. Erlebnispartner), von denen Jochen Schweizer Leistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern oder ihre Preise erhöhen. Die Preisänderung ist auf den Umfang der Kostenänderung begrenzt. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn Jochen Schweizer Ihnen die Änderung in Schriftform mitteilt und Sie der Änderung nicht innerhalb der in der Mitteilung enthaltenen angemessenen Frist widersprechen. Jochen Schweizer wird Sie in dieser Mitteilung über die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs unterrichten. (3) Im Übrigen gelten die auf dieser Website von Jochen Schweizer abrufbaren AGB in der jeweiligen Fassung, ohne dass es eines gesonderten Hinweises bezüglich einer Änderung bedarf. |
§ 22 Schutzrechte |
(1) Die Inhalte dieser Website sowie die erforderliche und eingesetzte Software unterliegen Schutzrechten und Rechtsvorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums. Diese Rechte erkennen Sie an. Sie erkennen auch an, dass werbliche Inhalte von Jochen Schweizer und/oder von Erlebnispartnern auf dieser Website und auch andere Informationen, die Sie auf dieser Website von Jochen Schweizer oder durch Dritte (z.B. Inserenten) erhalten, durch gewerbliche Schutzrechte oder Gesetze geschützt sind. (2) Jochen Schweizer, Jochen Schweizer Events und Jochen Schweizer House Running sind eingetragene Marken. Ohne schriftliche Zustimmung von Jochen Schweizer dürfen diese Marken oder Inhalte oder Werke, die auf dieser Website abrufbar sind oder zugänglich gemacht werden, weder veröffentlicht noch in sonstiger Weise genutzt oder verwertet werden. |
§ 23 Keine Haftung für die Inhalte fremder Websites |
(1) Jochen Schweizer verweist auf ihrer Website auch zu anderen, externen Seiten im Internet („Links“). Auf Inhalt und Gestaltung dieser Seiten hat Jochen Schweizer jedoch keinen Einfluss. Jochen Schweizer macht sich daher die Inhalte sämtlicher verlinkten Seiten auch nicht zu eigen. Dies gilt für sämtliche auf unserer Website enthaltenen Links auf Websites Dritter. (2) Sollten Sie auf einer Website, auf die Jochen Schweizer per Link verweist, insbesondere Informationen finden, deren Inhalt Anlass zur Beanstandung gibt, informieren Sie Jochen Schweizer bitte unverzüglich. Jochen Schweizer wird den Sachverhalt prüfen und einem dann festgestellten Missstand durch sofortige Entfernung des Links abhelfen. |
§ 24 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand |
(1) Es gilt das Recht der Schweiz. (2) Soweit gesetzlich zulässig, befindet sich der Erfüllungs- und Zahlungsort am Sitz von Jochen Schweizer in München, Bundesrepublik Deutschland. Klagen gegen Jochen Schweizer können nach Wahl des Kunden an seinem Schweizer Wohnsitz respektive Aufenthaltsort oder am Sitz von Jochen Schweizer, beim zuständigen Gericht angehoben werden. Klagen von Jochen Schweizer sind am Wohnsitz des Kunden beim zuständigen Gericht einzureichen. (3) Haben Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand, Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, oder sind Sie Kaufmann oder haben Sie Ihren festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt oder ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Jochen Schweizer. |
§ 25 Salvatorische Klausel |
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. |
§ 26 Wichtiger Hinweis |
Sie erkennen als Kunde von Jochen Schweizer an, dass Sie diese AGB gelesen und deren Inhalt verstanden haben. Sie erkennen ferner an, dass die vorliegenden AGB einen integrierenden Bestandteil des mit Ihnen abgeschlossenen Rechtsgeschäfts bilden. |
Jochen Schweizer GmbH
Mühldorfstraße 8 Telefax: +49 (0)89 - 606089 - 752 E-Mail: service@jochen-schweizer.de |