Volle FlexibilitätJeder Gutschein für alle Erlebnisse einlösbar.
Maximale Sicherheit3 Jahre gültig & verlängerbar.
Inhalt
Fallschirm-Tandemsprung
Theoretische Einweisung in den Sprungablauf
Absprunghöhe bei ca. 3.000-4.000 m
Freefall ca. 40-54 Sekunden
Fallschirmöffnung bei ca. 1.500 m
Flugzeit am Fallschirm ca. 5 Minuten
Leihausrüstung
Urkunde
Teilnahmevoraussetzung: Gewicht bis max. 85 kg (bis 100 kg nach Entscheidung durch den Tandempiloten gg. Aufpreis von 30,- Euro evtl. möglich)
Alles auf einen Blick
Adrenalin pur im freien Fall
Ein Fallschirm-Tandemsprung bringt dich mitten hinein in Action und puren Nervenkitzel. Nach einer gründlichen Einweisung startest du gemeinsam mit deinem Tandempiloten und merkst schon im Flugzeug, wie die Aufregung wächst. Aus etwa 3.000 bis 4.000 Metern Höhe öffnet sich die Tür – dann kommt der große Moment des Absprungs. Rund 40 bis 54 Sekunden befindest du dich im freien Fall, während das Adrenalin durch deinen Körper schießt und du den Wind sowie die beeindruckende Weite intensiv erlebst. In ungefähr 1.500 Metern Höhe wird der Fallschirm geöffnet. Anschließend schwebst du etwa fünf Minuten ruhig Richtung Boden und genießt ein einzigartiges Gefühl von Freiheit. Die gesamte Ausrüstung wird dir zur Verfügung gestellt. Außerdem erhältst du eine Urkunde als Erinnerung an dieses besondere Erlebnis. Trau dich und erlebe, wie du über dich selbst hinauswachsen kannst.
Dauer
Ca. halber Tag
Verfügbarkeit / Termine
Termine nach Vereinbarung
Teilnahmebedingungen
Mindestalter: 10 Jahre (Minderjährige nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten)
Mindestgröße: 1,40 m
Maximalgewicht: 85 kg (bis 100 kg nach Entscheidung durch den Tandempiloten gg. Aufpreis von 50,- Euro evtl. möglich)
Normale körperliche und geistige Verfassung
Brillenträger sollten nach Möglichkeit eine Sportbrille oder Kontaktlinsen tragen
Kein Asthma
Keine akuten Bandscheibenvorfälle
Keine Herzbeschwerden
Keine Schwangerschaft
Wetter
Bei ungünstigen Wetterbedingungen wird das Erlebnis verschoben (die Entscheidung obliegt dem Veranstalter)